Grundlagenseminar III

Dienstvereinbarungen gestalten - Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Arbeitszeiten, Urlaubsplanung, Gesundheitsschutz oder der Einsatz technischer Einrichtungen: In vielen sozialen Angelegenheiten kann der Personalrat die Arbeitsbedingungen in der Dienststelle mitgestalten.

Ein wichtiges Instrument dafür ist die Dienstvereinbarung. Sie übersetzt Mitbestimmungsrechte in konkrete Regelungen für die Praxis. Das Seminar vermittelt die Grundlagen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und legt einen besonderen Schwerpunkt auf Dienstvereinbarungen. Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung, Verhandlung und inhaltliche Ausgestaltung solcher Vereinbarungen. Anhand typischer Regelungsfelder wird betrachtet, wie Regelungsbedarf erkannt, die Position des Personalrats entwickelt und eine klare, praktikable Vereinbarung formuliert werden kann.

 

Inhalte

Rechtliche Grundlagen und Beteiligungsrechte des Personalrats

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten: Regelungsfelder und Grenzen durch Gesetz und Tarifvertrag

Initiativrecht: eigene Regelungsvorschläge entwickeln und einbringen

Zuständigkeiten von Personalrat und Stufenvertretung

Dienstvereinbarungen: Zweck, Aufbau und inhaltliche Ausgestaltung

Regelungsbedarf erkennen und die Position des Personalrats einarbeiten

Mögliche Inhalte von Dienstvereinbarungen: Ordnung und Verhalten in der Dienststelle, Arbeitszeit, Urlaub, technische Einrichtungen, Gesundheitsschutz und weitere soziale Angelegenheiten

Verhandlungen mit der Dienststelle vorbereiten und führen

Beschäftigte einbeziehen sowie Sachverstand und Beratung nutzen

Umgang mit Meinungsverschiedenheiten: Einigungsstelle und verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren


Referenten:
Fachjuristen und Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Seminar-Gebühr incl. Unterkunft, Verpflegung:
899 € zzgl. MwSt.
Bei Besuch der Schulungen "Grundlagenseminar III" und "Grundlagenseminar IV" in einer Woche beträgt die Seminar-Gebühr zusammen 1798 € zzgl. MwSt. Sie sparen Reisekosten und Zeit!

Schulungsanspruch:
§ 44 I LPVG

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