Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 12/2023)

 

§ 1 Seminaranmeldung

 

Nach der unverbindlichen Anmeldung

per Telefon 05 11 - 51 51 65-0
per Fax 05 11 - 51 51 65-11
per E-Mail: anmeldung@kurs-institut.de oder über unsere Homepages

 

erhalten die Teilnehmer alle für eine verbindliche Anmeldung notwendigen Unterlagen:
- Verbindliche Seminaranmeldung

- Seminarkostenübernahmeerklärung

- Kostenübernahmeerklärung für das Hotel

Nach vollständigem Eingang dieser Unterlagen beim KURS-Institut ist die Anmeldung verbindlich. Die Teilnehmer erhalten zwei Wochen vor Seminarbeginn die Bestätigung der Anmeldung mit detailliertem Seminarablauf.

 

§ 2 Seminargebühr, Hotel- und Tagungsgastpauschalen

 

Die Kosten der KURS-Seminare setzen sich zusammen aus der Seminargebühr (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) sowie den Kosten für das Tagungshotel (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) als

 

1. Vollpensionpauschale (Übernachtung, Frühstück, Kaffeepausen, Mittagessen, Abendessen und Tagungsgetränken),

2. Tagungsgastpauschale mit Abendessen (Kaffeepausen, Mittagessen, Abendessen und Tagungsgetränken) oder

3. Tagungsgastpauschale ohne Abendessen (Kaffeepausen, Mittagessen und Tagungsgetränken)

 

Die Seminargebühr beinhaltet die Planung, Konzeption, organisatorische Durchführung des Seminars, die Stellung des Referenten und die Seminarunterlagen. Eine Anmeldung und Teilnahme an den Seminaren ohne Inanspruchnahme einer der genannten Hotelpauschalen ist nicht möglich.

 

Das Vertragsverhältnis über die genannten Hotelpauschalen kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Hotel zu Stande. Das Hotel rechnet direkt mit der Dienststelle oder dem Betrieb ab, hierfür erhalten die Teilnehmer vom KURS-Institut eine Kostenübernahmeerklärung. Liegt die Hotelkostenübernahme dem KURS-Institut zwei Wochen vor Seminarbeginn nicht vor, werden die Hotelpauschalen durch den Teilnehmer im Hotel direkt beglichen. Die Höhe der Hotelpauschalen ist vom Seminarort abhängig und unterliegt saisonalen Schwankungen. In Ausnahmefällen werden die Hotelpauschalen dem KURS-Institut durch das Tagungshotel als Gesamtrechnungsempfänger in Rechnung gestellt; in diesen Fällen entsteht die Zahlungsverpflichtung der sich aus den Kostenübernahmeerklärungen ergebenen Beträge gegenüber dem KURS-Institut.

 

Bei Tagesschulungen sind in der Seminargebühr (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) die Kosten für die Tagungsgastpauschale (Kaffeepausen, Mittagessen und Tagungsgetränken) bereits enthalten.

 

Für unsere Landesangebote beinhaltet die Seminargebühr (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) bereits die Vollpensionspauschale (Übernachtung, Frühstück, Kaffeepausen, Mittagessen, Abendessen und Tagungsgetränke). Ohne Übernachtung und Frühstück reduziert sich die Pauschale um den in der Anmeldung genannten Betrag.

 

§ 3 Rechnung

 

Vor Seminarbeginn erfolgt die Rechnungsstellung der Seminargebühr. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort fällig. Unsere Seminargebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 4 Stornierung durch den Teilnehmer

 

Die Stornierung des Seminars durch den Teilnehmer ist bis zu 28 Kalendertagen vor Seminarbeginn kostenlos möglich. Gegebenenfalls anfallende Stornierungskosten für das Hotel bleiben hiervon unberührt.

 

Bei Stornierung vom 27. bis 14. Kalendertag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 Prozent der Seminargebühr zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch das KURS-Institut berechnet. Gegebenenfalls anfallende Stornierungskosten für das Hotel bleiben hiervon unberührt.

 

Bei kurzfristigerer Stornierung – bei weniger als 14 Kalendertagen vor Seminarbeginn - oder bei Nichterscheinen zum Seminar ist die Seminargebühr in voller Höhe zu zahlen. Gleiches gilt für das Hotel. Ersatzteilnehmer können jederzeit – auch noch am Tag des Seminarbeginns selbst - benannt werden. Die Benennung des Ersatzteilnehmers sollte nach Möglichkeit schon beim Beschluss des Betriebs- oder Personalrats erfolgen.

 

§ 5 Seminarabsage durch das KURS-Institut

 

Wichtige Gründe (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) berechtigen das KURS-Institut zur Absage des Seminars. Bei zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt die Absage in der Regel sieben Tage vor geplantem Seminarbeginn, bei Erkrankung des Referenten oder anderen wichtigen Gründen ist die Absage jederzeit möglich. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Seminargebühren werden in diesen Fällen in vollem Umfang erstattet. Hotelkosten entstehen in diesen Fällen nicht.

 

§ 6 Änderung

 

Das KURS-Institut ist berechtigt, inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor und während des Seminars vorzunehmen, sofern sich der Charakter des Seminars nicht wesentlich ändert. Das KURS-Institut ist namentlich berechtigt, angekündigte Referenten und Seminarleitungen durch gleichwertige Personen zu ersetzen. Aus organisatorischen Gründen oder durch das KURS-Institut nicht zu vertretenden Umständen ist die Verlegung des Seminars an einen anderen Seminarort möglich. Der Teilnehmer wird umgehend hierüber informiert. Haftungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 7 Inhouse-Schulungen

 

Die Schulungsinhalte für Inhouse-Schulungen ergeben sich aus dem aktuellen Seminarprogramm des KURS-Instituts oder werden individuell vereinbart. Die §§ 4 und 5 finden auch für Inhouse-Schulungen Anwendung.

 

§ 8 Haftung

 

Die Teilnahme an den Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht während der seminarfreien Zeit. Die Haftung des KURS-Instituts ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

§ 9 Datenschutz

 

Die Verarbeitung und Verwendung von Teilnehmerdaten erfolgt nur zu Informationszwecken. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

 

§ 10 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Hannover.

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