Neue Handlungsmöglichkeiten der Personalräte in Baden-Württemberg

Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses rechtssicherer gestalten.

Das novellierte Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Baden-Württemberg bietet den Personalräten die Möglichkeit, einen Wirtschaftsauschuss zu bilden
Bisher war dies nur in Unternehmen der Privatwirtschaft möglich. Nach Vorstellung des Gesetzgebers soll dieser Ausschuss die Arbeit des Personalrats in Dienststellen mit mehr als 150 Beschäftigten unterstützen. Dabei verfolgt er die wirtschaftliche Entwicklung der Dienststelle, begleitet und gestaltet sie mit. Hieraus ergeben sich zahlreiche neue Möglichkeiten und Handlungsfelder für die Interessenvertretung.

Wenn von einer Gründung eines Wirtschaftsausschusses abgesehen wird, sieht das neue LPVG alternative Handlungsmöglichkeiten vor. Dies ist beispielsweise die stärkere Beteiligung des Personalrats in allen wirtschaftlichen Belangen der Dienststelle. Um die neuen Handlungsspielräume effektiv nutzen zu können, bieten wir Ihnen ein themenspezifisches Seminar an.

Es beleuchtet alle wesentlichen Aspekte der inhaltlichen Zuständigkeit des Wirtschaftsauschusses. Darüber hinaus werden die Rechte der Mitglieder, die praktische Arbeit des Gremiums und die Zusammenarbeit mit der Dienststelle und dem Personalrat praxisnah erläutert.

Inhalte

Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses

  • Bildung und Zusammensetzung
  • Pflichten der Dienststelle
  • Organisation der Wirtschaftsausschussarbeit
  • Zusammenarbeit mit dem Personalrat
  • Erweitertes Informationsrecht des Personalrats im Quartalsgespräch

Wirtschaftliche Angelegenheiten – inhaltliche Zuständigkeiten des Wirtschaftsausschusses in der Praxis

  • Regelungen der §§ 106 bis 110 des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Intention des Gesetzgebers
  • Wirtschaft und Finanzen
    • wirtschaftliche und finanzielle Lage der Dienststelle
    • Veränderung der Produktpläne
    • beabsichtigte Investitionen
  • Änderungen der Arbeitsabläufe
    • Rationalisierungsvorhaben
    • Einführung neuer Arbeits-und Managementmethoden
    • beabsichtigte Investitionen
  • Organisatorische Angelegenheiten
    • Stellung der Dienststelle in der Gesamtdienststelle
    • Verlegung von Dienststellen oder Dienststellenteilen
    • Neugründung, Zusammenlegung oder Teilung der Dienststelle oder von Dienststellenteilen
    • Kooperation mit anderen Dienststellen im Rahmen interadministrativer Zusammenarbeit

Fragen des betrieblichen Umweltschutzes

sonstige Vorgänge und Vorhaben

Referenten:
Fachjuristen und Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Seminardauer: 2 Tage
Beginn 09.00 Uhr
Ende 17.30 Uhr

Seminar-Gebühr:
2575 € zzgl. Hotel- und Fahrtkosten des Referenten und MwSt. bei 5 Teilnehmern; jeder weitere Teilnehmer zzgl. 35 €

Schulungsanspruch:
§ 44 (1) und § 40 (1) LPVG


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.