Neue Handlungsmöglichkeiten der Personalräte in Baden-Württemberg
Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses rechtssicherer gestalten.
Das novellierte Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Baden-Württemberg bietet den Personalräten die Möglichkeit, einen Wirtschaftsauschuss zu bilden
Bisher war dies nur in Unternehmen der Privatwirtschaft möglich. Nach Vorstellung des Gesetzgebers soll dieser Ausschuss die Arbeit des Personalrats in Dienststellen mit mehr als 150 Beschäftigten unterstützen. Dabei verfolgt er die wirtschaftliche Entwicklung der Dienststelle, begleitet und gestaltet sie mit. Hieraus ergeben sich zahlreiche neue Möglichkeiten und Handlungsfelder für die Interessenvertretung.
Wenn von einer Gründung eines Wirtschaftsausschusses abgesehen wird, sieht das neue LPVG alternative Handlungsmöglichkeiten vor. Dies ist beispielsweise die stärkere Beteiligung des Personalrats in allen wirtschaftlichen Belangen der Dienststelle. Um die neuen Handlungsspielräume effektiv nutzen zu können, bieten wir Ihnen ein themenspezifisches Seminar an.
Es beleuchtet alle wesentlichen Aspekte der inhaltlichen Zuständigkeit des Wirtschaftsauschusses. Darüber hinaus werden die Rechte der Mitglieder, die praktische Arbeit des Gremiums und die Zusammenarbeit mit der Dienststelle und dem Personalrat praxisnah erläutert.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Wirtschaftliche Angelegenheiten – inhaltliche Zuständigkeiten des Wirtschaftsausschusses in der Praxis
Fragen des betrieblichen Umweltschutzes sonstige Vorgänge und Vorhaben |
Referenten: Teilnehmerzahl: Seminardauer: 2 Tage |
Seminar-Gebühr: Schulungsanspruch: |